Verhalten im digitalen Raum

Digitale Räume, in all ihren verschiedenen Ausprägungen, sind in unserer Arbeit nicht mehr wegzudenken. Wir nutzen soziale Netzwerke, Messenger, Videokonferenzsysteme und viele weitere digitale Werkzeuge, um miteinander zu kommunizieren oder um uns virtuell zu treffen. Gleichzeitig wissen wir darum, dass mit ihrer Nutzung Risiken verbunden sind. So können digitale Räume für Cybergrooming, Cybermobbing oder verschiedene Formen von Übergriffen genutzt werden. Um diesen Risiken zu begegnen, uns für sichere digitale Räume einzusetzen und die uns anvertrauten Menschen zu schützen, vereinbaren wir für uns folgende Regelungen:

1. Der Umgang mit eigenen Handynummern erfolgt reflektiert; ich nutze für die Kommunikation mit Teilnehmenden oder deren Sorgeberechtigten möglichst meine dienstliche Nummer.

2. Allen hauptamtlichen Mitarbeitenden wird vom Dienstgeber eine dienstliche Rufnummer zur Verfügung gestellt.

3. Die Telefonnummern oder Email-Adressen von Teilnehmenden darf ich nicht ohne deren Einwilligung an andere weiterleiten oder durch das Hinzufügen zu Gruppenkanälen mit anderen teilen.

4. Ich darf keinen privaten Kontakt zu schutzbefohlenen Personen über private digitale Kanäle (z. B. Messenger, Email, Social-Media- Plattformen) aufbauen.

5. Ich habe Kenntnis der Datenschutzverordnung der ELKB – insbesondere zur Nutzung von Messengerdiensten und anderen digitalen Werkzeugen.

6. Bei von mir genutzten digitalen Kanäle achte ich darauf, dass diese aktiv moderiert und administriert werden, um Menschen vor belästigenden oder beleidigenden Kommentaren zu schützen.

7. Jede Form von digitaler Belästigung ist inakzeptabel. Findet diese statt, werde ich die Belästigung ansprechen und dokumentieren, damit die Dienststelle konkrete Interventionsmaßnahmen einleiten kann.

8. Ich bin darüber informiert, dass ich mich an die Ansprechpersonen des Dekanatsbezirks wenden kann, wenn ich mich im kirchlichen Kontext online belästigt oder bedroht fühle, und informiere darüber auch die Teilnehmenden meiner Gruppen.

9. Teilnehmende und Mitarbeitende haben das Recht, selbst zu entscheiden, welche Wege digitaler Kommunikation sie nutzen wollen. Ich bemühe mich, dass niemand aufgrund dieser Entscheidung von der Teilhabe an einer Gruppe/einem Kreis ausgeschlossen wird.

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